Im Namen des gesamten Vorstandes des SVD übersende ich Ihnen stellvertretend alle guten Wünsche für das Weihnachtsfest sowie für das Neue Jahr!

Mögen sich die Entwicklungen dahin gehend bewegen, daß nun der rechtlich Benachteiligte immer mehr zu seinem gerechten Ausgleich kommt. Das EuGH-Urteil war hierzu eine wunderbare Steilvorlage, aber auch Urteile wie das des OLG Frankfurt Ende August 2001 (nach c.i.c. gewonnen) oder das BGH-Urteil vom Oktober 2001 (unwirksame Vollmachten) sind hier beispielhaft zu nennen.

Wir wünschen uns alle auch noch mehr Kooperation untereinander und einen optimalen Informationsfluß, denn nur als Wissende können wir gegenüber unseren Gegnern einen Vorsprung haben.

In diesem Sinne Ihnen allen erholsame Tage und einen guten Rutsch! Gönnen Sie sich gemütliche, besinnliche Stunden im Kreise lieber Menschen oder auch allein. Das Wunder von Weihnachten kann immer wieder neu erfahren werden.

Mit freundlichem Gruß
L.B. Werner
(Stv. Vors. des SVD)

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Letzte Änderung: 23.12.2001