* 01.08.2001

Urteile im Rahmen der Vereinstätigkeiten:

SVD hat Urteil gegen irreführende Werbung erstritten


Auf S.526 des ZDF-Videotextes vom 01.08.01 konnten Sie beigefügte Meldung nachlesen (eine Unterseite zum Bereich WISO). Dieses Urteil hat im Rahmen der Satzungsaufgaben im konkreten Fall der SVD erstritten; das Az. ist korrekt, lediglich der Verkündungstermin muß richtig 22.03.01 heißen.


ZDFtext - Recht und Justiz - Service

Irreführende Werbung

Eine Werbung mit dem Hinweis "ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers" kann irreführend sein. Nach Auffassung der Richter nimmt die Mehrheit der Verbraucher an, es handele sich dabei um den in der Werbung üblichen Hinweis auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Das Wort "ehemalig" werde schnell überlesen, heißt es in dem Urteil.

Das Gericht gab der Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzverbandes gegen einen Elektroeinzelhändler statt. (OLG Frankfurt/M., Az.: 6 O 221/00, Urteil vom 30.07.2001).


Dieser Art gibt es noch weitere positive Entscheidungen zu vermelden; jedoch wie bei Prozessen üblich, hat es natürlich auch Niederlagen bzw. nur Vergleiche gegeben; in solchen Fällen lag es nicht selten an der Uneinsichtigkeit des Einzelrichters in einem klar von den Beweisen her für unsere Position dargestellten Fall.

Immer jedoch war es unser Bestreben, irreführende Verbraucherwerbung anzuprangern (Paradebeispiel: WSV bei Immobilienangeboten!!), damit nicht noch mehr Leute verunsichert oder über den Tisch gezogen werden. Das UWG ist nicht minder ein zu beachtendes Gesetz wie generell Gesetze zur Beachtung erlassen worden sind (HTWiG oder VerbrKrG z.B.). Doch Juristen lassen immer wieder auch Fehlinterpretationen zu (etwa "Haustürsituation" des Treuhänders).

Mit freundlichem Gruß
L.B. Werner
(Stv. Vors. des SVD)

Letzte Änderung: 06.09.2001