Beitrittserklärung??

Die Erfahrung zeigt, daß jeder Empfänger der ersten Informationsblätter über den SVD die Beitrittserklärung mit einer gewissen Skepsis betrachtet.

Wir ahnen sehr wohl, daß Sie als ein einmal Hereingefallener sich eine besondere Zurückhaltung auferlegt haben. Sie sollen auch nicht sofort diese Erklärung unüberlegt unterschreiben. Natürlich würden wir es im Interesse aller am liebsten sehen, wenn die Geschädigten allesamt zu uns kämen, denn dann wären wir einmalig stark und unüberhörbar.

Sie sollten zunächst prüfen, ob Ihnen unsere Arbeit gefällt, und zwar so gut, daß Sie uns unbedingt unterstützen möchten. Wir beginnen unsere Arbeit für Sie in einzelnen Notfällen auch gern sofort, ohne daß Sie Mitglied sind. Sie müssen uns nur erlauben, Sie um Verständnis zu bitten:

Wenn wir für Sie und Ihre Mitopfer so richtig loslegen, dann kostet jede Aktivität Zeit und Geld. Unsere alten Mitglieder würden kein Verständnis dafür aufbringen, wenn wir deren Mitgliedsbeiträge für die Interessen Fremder verbrauchen würden. Deshalb sollte – auch im Namen des Solidargedanken – unter uns das Einvernehmen herrschen, da ernste und nachhaltige Aktivitäten die Mitgliedschaft voraussetzen. Dadurch stehen Ihnen auch manche Vergünstigungen zu (siehe Übersicht beim Begleitschreiben). Die einzelnen Dienstleistungen für Nichtmitglieder sind daher verständlicherweise teurer.

Bedenken Sie bitte noch eines: Die Tragweite unserer Tätigkeit für alle Mitglieder insgesamt lebt von der aktiven Mithilfe und Unterstützung der Mitglieder selbst. Je mehr Sie aktiv durch Mitarbeit für unser gemeinsames Ziel ( = "Wir wollen unser fehlinvestiertes Geld zurück!") nach Bereitschaft und Möglichkeit beitragen können, umso eher werden wir auch gemeinsam dieses Ziel erreichen. Gerade solche Mitglieder suchen wir besonders, die z.B. nach geeigneten Veröffentlichungen in Zeitung und Magazinen die Augen offen halten und uns solche Artikel zukommen lassen. Auch konstruktive Kritik zur Verbesserung der Zusammenarbeit ist uns willkommen. Allerdings können auch wir es nicht jedem recht machen.

Kündigung der Mitgliedschaft:
Ihre Mitgliedschaft können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalenderjahres kündigen.

WILLKOMMEN beim SVD!

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Letzte Änderung: 26.03.2001