Michael Kowalski, Gottfried-Keller Str. 28, 31157 Sarstedt,

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Ergebnisprotokoll "Massenbuch": Sarstedt, den 14.3.2001

Vorwort:

Ich bin Geschädigter einer Steuersparimmobilie. Meine Schädiger sind Frank ******, S********, 3**** H***** als "Strukki", Badenia als Darlehensgeber und Heinen und Biege Gruppe i.V. mit der Allwo als Vertrieb bzw. Verkäufer.

Notar ist Kanzlei Senger, Podbielskistr. 158,30177 Hannover.

Mein Anwalt ist Herr Dr. Fuellmich in Göttingen. Betreut werde ich von der Rechtsanwältin Frau Fiedler aus der Kanzlei Fuellmich.

Ergebnis:

Frau Fiedler gab mir den Tip beim Notar Senger Einsichtnahme in das Massenbuch (Abrechnung und Geldflussdokumentation mit dem Verkäufer) zu nehmen, da meine Abrechnungsunterlagen Ungereimtheiten aufwiesen. Diesbezüglich habe ich mehrmaligen Schriftwechsel mit obiger Notarkanzlei geführt. Die Kanzlei Senger hat mir aufgrund meiner Hartnäckigkeit eine Einsichtnahme in das Massenbuch angeboten.

Daraufhin bin ich am 6.3.2001 um 14 Uhr 45 unangemeldet in der Kanzlei Senger erschienen. Eine dort tätige Mitarbeiterin Frau Behnecke-Müller gab mir zu verstehen, dass ich nicht unangemeldet hätte kommen sollen, da die Unterlagen erst aus der Buchhaltung geholt werden müssten, die Kollegin aber schon Feierabend habe.

Ich war also gezwungen einen Termin zu vereinbaren. Der Termin für die Einsichtnahme fand heute am 14.3.2001 um 11Uhr 30 statt. Eine in der Notarkanzlei arbeitende Frau Langer bat mich in ihr Arbeitszimmer und legte mir einen Leitzordner vor, in dem sich Unterlagen mehrerer Käufer befanden. Sie schlug die Seiten mit meinen Unterlagen auf.

Ich war überrascht über die große Zahl der meinen Fall betreffenden Dokumente ca.50 (Abrechnungen, Kontoauszüge und anderer Schriftwechsel).

Ohne mir aber die Unterlagen anzuschauen bat ich Frau Langer sofort mir Kopien zu erstellen. Diesem Wunsch wollte Frau Langer nicht nachkommen, sodaß ich meine Digitalkamera aus der Tasche zog und bemerkte, dass ich die Dokumente dann halt abfotografieren werde. Als sie meine Entschlossenheit sah, quollen ihr die Augen über, riß den Ordner vom Tisch und lief in das benachbarte Büro eines Notares (Herr Winkler), der ebenfalls in der Kanzlei tätig ist. Meine Handakte (rotbrauner Papphefter) aber hatte sie auf dem Tisch liegen lassen.

Etwa weitere 50 Seiten Unterlagen waren hierin enthalten und siehe da auch Schriftwechsel mit der Badenia und der Allwo. Ich hatte aber keine Zeit mich hineinzulesen da sofort Herr Winkler ins Zimmer stürmte und mir in einem äußerst harschen Tonfall zu verstehen gab, dass ich zwar das Recht hätte in den Ordner (von der Handakte erwähnte er nichts) zu schauen aber weder Kopien noch Fotos machen dürfe. Ich erwiderte aber nachdrücklich den Wunsch nach Ablichtungen. Daraufhin klappte Herr Winkler den Ordner zu und sagte wörtlich "dann hat sich das erledigt, bitte verlassen sie das Haus"

Ich aber sah das gar nicht ein, ging zur Rezeptionsdame (Frau Gehle) und bat um das Telefonbuch. Ich suchte mir die Nummer der Polizei und griff nach dem Hörer. Frau Gehle verständigte Herrn Winkler über mein Vorhaben. Sodann kam Herr Winkler herbeigeeilt und gab mir in einem jetzt sehr höflichen Ton zu verstehen, daß Frau Langer alle Unterlagen ,die meinen Fall betreffen würden, kopieren werde.

Ich solle mich solange setzen.

Nach 10 Minuten kam Herr Winkler mit 12!!!! Seiten auf mich zu und wollte diese mir überreichen. Da aber ein mehrfaches an Unterlagen sich im Ordner und in der Handakte befanden, erwiderte ich erneut meinen Unmut und verlangte die restlichen Dokumente in Kopie. Die Antwort von Herrn Winkler war so wörtlich "scheren sie sich verdammt noch mal zum Teufel", "loß raus jetzt, sonst hole ich die Polizei!" Eigentlich genau das was ich auch wollte. Ich gab zu verstehen, dass ich mich nicht abschütteln lassen werde und dann halt auf die Polizei warten werde. Herr Winkler rief aber nicht die Polizei sondern seinen Kollegen und Bürovorsteher Herrn Wolf. Herr Wolf bemerkte, dass er das Hausrecht ausüben dürfe und ich am Rande eines Hausfriedensbruches stehen würde. Beide zusammen haben mich dann aus der Kanzlei gedrängt.

Nachtrag:

Ich muß also ins Wespennetz gestoßen haben hinsichtlich Betrugsbeweise. Andernfalls kann

ich mir ein solches Verhalten nicht erklären. Das Verhalten der Kanzlei aber wird ein Nachspiel haben. Nach Prüfung der Rechtslage werde ich alle mir zur Verfügung stehenden Rechtsmittel von der Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Notarkammer in Celle bis zum Strafantrag bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft ins Auge fassen.

Desweiteren werde ich die 15 Geschädigten, die sich aufgrund meiner Öffentlichkeitsarbeit bei mir gemeldet haben und deren Unterlagen allesamt von Herrn Senger beurkundet wurden, kontakten, damit sie ihre Unterlagen in der der Kanzlei Senger einsehen.

Rechtsgrundlage für die Einsichtnahme (inkl. Kopienerstellung) §34 FGG und BGH-Urteil vom 19.12.2000

Ende Protokoll.