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Frau |
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Heidemarie Lüth, MdB |
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Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages |
Platz der Republik
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Hamburg, den 31. Dez. 2000
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11011 Berlin
Schuldrecht. AZ.: Pet 4-14 07-401-23253, Meine diversen Schreiben Sehr geehrte Frau Lüth, im Nachgang zu meinen diversen Schreiben möchte ich noch auf folgendes hinweisen: 1. An dem bankfinanzierten organisierten Massenbetrug sind nicht nur allgemeine Geschäftsbanken, sondern auch Sparkassen, Landesbanken und Genossenschaftsbanken beteiligt. Letztere haben z.B. den Anteilserwerb an den weit überteuerten WGS-Fonds finanziert, deren "Initiator" Klaus Neuschwander, ein ehemaliger Bankdirektor, vor kurzem von der Staatsanwaltschaft Stuttgart -164 Js 73923/97- wegen dringenden Tatverdachts eines Anlegerbetruges in Millionenhöhe in Untersuchungshaft genommen worden ist. Sparkassen haben einen kommunalen oder städtischen Gewährträger und ein regional begrenztes Geschäftsgebiet. Nach dem Willen ihres Gewährträgers sollen sie in dem ihnen zugewiesenen Geschäftsgebiet die dort ansässigen Bewohner in Geld- und Kreditangelegenheiten besonders sorgfältig beraten und betreuen. Im Gegensatz zu den allgemeinen Geschäftsbanken sollen sie nicht rein profitorientiert, sondern aufgabenorientiert sein. Der kommunale Gewährträger will mit "seinen" Sparkassen den Beratungsbedarf der in Finanzierungsangelegenheiten unerfahrenen "einfachen" Bevölkerung optimal gewährleistet sehen. Aus diesem Grunde trägt er auch das volle wirtschaftliche Risiko der von ihm gegründeten Sparkassen. Mit der Aufgabenstellung einer Sparkasse ist es natürlich ganz und gar unvereinbar, daß sie sich von betrügerischen Strukturvertrieben ohne Beschränkung auf ihr Geschäftsgebiet Kreditnehmer zuführen läßt und diesen ohne persönliche Kundengespräche ruinöse Kredite zur Finanzierung weitüberteuerter Vermietungsobjekte als steuerbegünstigte Kapitalanlagen vergibt. Genau genommen liegt nicht einmal eine wirkliche Kreditvergabe an die getäuschten "Anleger"/Kreditnehmer vor, denn die Darlehenssummen fließen ja immer direkt an die betrügerischen "Initiatoren" und Strukturvertriebe, während die getäuschten "Anleger"/Kreditnehmer lediglich die Rolle eines Kreditschuldners und ein wertloses Vermietungsobjekt erhalten. Bei den Sparkassen liegt daher sowohl ein Verstoß gegen das europäische Verbraucherschutzrecht, als auch -wegen Übernahme des vollen wirtschaftlichen Risikos durch die "öffentliche Hand"- ein Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht vor, denn es ist klar, daß vollsubventionierte Sparkassen nicht außerhalb ihres Geschäftsgebietes anderen Banken, die das volle wirtschaftliche Risiko selbst tragen müssen, Konkurrenz machen dürfen, und zwar weder bei "ehrlichen" noch bei betrügerischen Geschäften. Was für die Sparkassen gilt, gilt erst recht für die Landesbanken. Daß diese, wie z.B. die Hamburgische Landesbank, sich ebenfalls an dem organisierten Massenbetrug als Kreditgeber beteiligen, kann wirklich nur als nicht mehr zu überbietender Skandal bezeichnet werden. Im Zusammenhang mit dem Finanzfilz zwischen der West-LB und der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, der ja wochenlang durch die Medien ging, ist das Unbehagen der Europäischen Kommission an den Sparkassen und Landesbanken ja auch allgemein bekannt geworden. Der Verdacht der Europäischen Kommission, daß es sich mit den von der Bundesregierung und den Landesregierungen, allen voran Bayern, geltend gemachten "besonderen Funktionen im öffentlichen Interesse" nicht weit her ist, wird durch ihre Beteiligung am organisierten Massenbetrug voll bestätigt. Wir werden jedenfalls neben der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz (die mit diesen nur in Deutschland stattfindenden kriminellen Machenschaften von Banken schon befaßt ist) auch die Generaldirektion Wettbewerb von diesem Sachverhalt unterrichten. Genossenschaftsbanken sind nach § 1 des Genossenschaftsgesetzes sowie nach ihren jeweiligen Satzungen zur wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder und Kunden verpflichtet. Mit dieser Aufgabenstellung ist die Vergabe ruinöser Fernkredite an von betrügerischen Strukturvertrieben angeworbene "Anleger"/Kreditnehmer natürlich auch unvereinbar.
Einzig und allein die PDS-Fraktion hat uns bestätigt, daß sie sich für die Realisierung unseres Vorschlages einsetzen will, den §9 VerbrKrG aus der Ausnahmebestimmung des §3, Abs. 2, Ziff. 2 VerbrKrG herauszunehmen bzw. die Ausnahmebestimmung so zu novellieren, daß sie auf Überfinanzierungen ganz eindeutig nicht anwendbar ist. Gegen die beiden großen "Volksparteien" wird die PDS unseren Vorschlag, der den bankfinanzierten organisierten Massenbetrug sofort unmöglich machen würde, aber nicht durchsetzen können. Die Bayerische Staatsregierung unter dem derzeitigen Ministerpräsidenten, Herrn Edmund Stoiber, hat sich ausdrücklich gegen eine die Anwendung des §9 VerbrKrG sichernde Novellierung des §3, Abs. 2, Ziff. 2 VerbrKrG ausgesprochen und zur Begründung gesagt, daß eine Änderung der Ausnahmebestimmung auf den erbitterten Widerstand der Kreditwirtschaft stoßen werde und der mündige Bürger auch selbst Schuld habe, wenn er so leichtgläubig sei und auf die falschen Werbeanpreisungen der Strukturvertriebe hereinfalle. Bekanntlich ist es gerade die Bayerische Staatsregierung, die lautstark gegenüber der EU-Kommission auf das Subsidiaritätsprinzip pocht und sagt, daß die bayerischen Behörden die Dinge vor Ort viel besser regeln könnten und die Bedürfnisse des bayerischen Staatsvolkes viel besser kennen würden als die fernen Bürokraten in Brüssel. Der bankfinanzierte organisierte Massenbetrug und jetzt auch der BSE-Skandal, die beide ihre"Hochburg" in Bayern haben, zeigt uns, was von dem "Subsidiaritätsgerede" der Bayerischen Staatsregierung zu halten ist. Es geht der Bayerischen Staatsregierung nicht um die Wahrung der Interessen des Bürgers, sondern um die Förderung der "Abzock-Interessen" der Kreditwirtschaft und der Futtermittelindustrie zu Lasten des Verbrauchers. Mit großer Freude haben wir deshalb zur Kenntnis genommen, daß die EU-Kommission auf das Subsidiaritätsgezeter der Bayerischen Staatsregierung keine Rücksicht nimmt, wie sie dies im jetzigen BSE-Skandal deutlich macht. Für den deutschen Verbraucher wäre es sicherlich am Besten, wenn in der Bayerischen Staatsregierung und in der deutschen Bundesregierung ein Vertreter der EU-Kommission als Regierungsmitglied säße. Außerden wäre es für den deutschen Verbraucher viel besser, wenn die Kreditgewährung von Banken an Verbraucher aus der Zuständigkeit des Bankensenats des BGH herausgenommen und einem speziellen Senat, der für den gesamten Verbraucherschutz zuständig sein müßte, zugewiesen würde. Es kann doch nur als absurd bezeichnet werden, daß auf jeder Zigarettenschachtel stehen muß: "Rauchen gefährdet ihre Gesundheit", während nach der bankenhörigen Rechtsprechung des Nobbe-Senats bei ruinösen Fernkrediten ein Hinweis: "Dieser Kredit bedeutet ihren wirtschaftlichen Ruin" niemals erfolgen muß, obwohl die mit Strukturvertrieben zusammenarbeitenden Banken genau wissen, daß dem so ist. Die Fraktion B 90/Grüne hat sich gegenüber unserem Anliegen wie die PDS aufgeschlossen gezeigt, aber zum Ausdruck gebracht, daß in Deutschland der politische Wille zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes gegenüber kreditgebenden Banken nicht vorhanden ist und uns deshalb den Rat gegeben, uns mit unserem Anliegen an die EU-Kommission zu wenden. Ich verweise hierzu auf die Internet-Veröffentlichung "German accounting rules..............." (www.smipp.com/investor.htm). Den "Gang nach Brüssel" hatten wir einige Zeit vorher allerdings schon von uns aus getan und sind, anders als bei CDU und SPD, sofort auf eine positive Reaktion gestoßen. Mit Schreiben vom 06. 11. 2000 teilte die EU-Kommission -Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz- mit, daß ihr die unerwünschten Praktiken in Deutschland bereits grundsätzlich bekannt seien und bat um schnelle Zusendung näherer Informationen. Dies haben wir durch Zusendung diverser instruktiver Presseveröffentlichungen, verbraucherfeindlicher Urteile und unserer bisher erfolglosen Schreiben an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages inzwischen getan. Der deutsche Gesetzgeber steht jetzt vor der Wahl, ob er sozusagen in "letzter Minute" die Dinge selbst regeln oder durch die EU-Kommission zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes gegenüber einer bankenhörigen und verbraucherfeindlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung gezwungen werden will. Sehr geehrte Frau Heidemarie Lüth, abschließend möchte ich Ihnen zum bevorstehenden Jahreswechsel alles Gute wünschen, verbunden mit der großen Hoffnung, daß Sie im Neuen Jahr die Kraft und Ihren politischen Willen zum Einsatz bringen, unser Anliegen im Petitionsausschuß zu einem positiven Ergebnis zu führen. Da dies bereits mein 11. Informationsschreiben an Sie ist, wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir einmal einen kurzen Zwischenbericht geben könnten über den Stand der derzeitigen Recherchen des Petitionsausschusses. Einstweilen verbleibe ich, mit freundlichem Gruß aus Hamburg Peter Nagel
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