Kurzbeitrag von Gerhart R. Baum vom 21.02.2004 zur Kundgebung
"Verbraucherschutz für Anleger" in der Lokhalle in Göttingen
GERHART R. BAUM
RECHTSANWALT
BUNDESMINISTER A. D.
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Kurzbeitrag von Gerhart R. Baum vom 21.02.2004 zur Kundgebung "Verbraucherschutz für Anleger" in der Lokhalle in Göttingen

Ich bin erst seit einigen Jahren mit dieser Materie, die uns hier zusammengeführt hat, vertraut. Viele Menschen, die durch faule Produkte und Fehlverhalten von Verkäufern und Vermittlern geschädigt worden sind, haben mit mir über ihre wirtschaftliche und soziale Not gesprochen. Bei vielen ist ein Lebenstraum zerplatzt, Ehen und Familien wurden zerstört. Viele stehen im Rentenalter und verarmen. Nicht wenige Geschädigte werden in dieser Situation sogar krank und sind verzweifelt, einige sehen keinen Ausweg mehr. Das Leid, das ich gesehen habe, hat mich sehr motiviert, mein Engagement für den Anlegerschutz zu verstärken.

Hinzu kommt, dass ich mit Überraschung festgestellt habe, dass zahlreiche meiner ehemaligen und sogar auch aktiven Politikerkollegen auf der Seite von Banken und Finanzdienstleistern in Vorständen, Aufsichts- und Beiräten engagiert sind. Dies ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Aber es deutet auf ein Ungleichgewicht hin, auf einen Mangel an Waffengleichheit zu Lasten der Verbraucher- und Anlegerseite. Immer noch hat die Gegenseite die stärkeren Bataillone. Um das zu ändern, haben Sie sich heute hier versammelt.

Wir reden hier über die schwarzen Schafe, nicht über die ganze Branche. Allerdings sollte man doch fragen, ob die Branche genug getan hat, um die schwarzen Schafe aus ihren Reihen auszuschließen. Die Anlageprodukte, die wir kritisieren, haben ihren Wert nicht durch die Marktentwicklung verloren, wie Ihnen oft von Bankenseite eingeredet wird. Lassen Sie sich nicht als Geschädigte in das gern gezeichnete Bild des gierigen Steuersparers drängen, der versucht, ein schlechtes Geschäft abzuwälzen. Die Objekte waren von Anfang an nicht werthaltig - und diejenigen, die sie verkauft und daran verdient haben, haben dies gewusst. Sie haben schamlos die Sorge der Menschen ausgenutzt, die bewegt werden von der Frage: Wovon sollen wir später leben? Das Ergebnis ist eine Schuldenfalle. Zunächst haben sich die Vermittler Ihre schlechten Dienste gut bezahlen lassen und nun arbeiten und verdienen die Betroffenen nur noch für die Bank.

Es ist gut, dass die Geschädigten sich mit ihrer Situation nicht mehr abfinden. Sie haben sich in Gruppen organisiert, sie protestieren und demonstrieren. Wenn heute so viele von Ihnen hier sind, ist dies ein Ausdruck von Wut und Verzweiflung, aber auch voll Hoffnung darauf, dass man gemeinsam mehr erreicht. Diejenigen, die in der gleichen Lage sind, sind aufgerufen sich anzuschließen.

Es ist auch ein Zeichen von Verantwortungsgefühl und Bürgersinn, dass die Geschädigten gesetzliche Veränderungen fordern, weil sie verhindern wollen, dass das, was ihnen passiert ist, anderen nicht widerfährt. Dass Missstände öffentlich kundgegeben werden, ist der erste Schritt zur Veränderung. Wir sehen, dass wichtige Medien in den letzten Tagen unsere Botschaft transportiert haben. Politiker reagieren auf Öffentlichkeit. Wir brauchen Politiker, die sich endlich dieses wich-tigen
Elementes des Verbraucherschutzes annehmen. Anleger sind Wähler! Eine Politik, die an die Menschen appelliert, verstärkt in Eigenvorsorge zu investieren, darf diese dann nicht alleine lassen, wenn es darum geht, vermeidbare Risiken durch klare rechtliche Rahmenbedingungen auszuschließen.

Auf dem Gebiet des Anlegerschutzes ist in Berlin einiges in Bewegung geraten. Es reicht aber bei weitem nicht aus.

Wir wollen erreichen, dass unsere Seite ebenso wahrgenommen wird wie die Kredit- und Immobilienwirtschaft - und zwar auf gleicher Augenhöhe. Es muss Waffengleichheit hergestellt werden.

Hieraus ergibt sich die politische Forderung nach Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa. Anlegerschutz muss in unserer Gesellschaft einen höheren Stellenwert erhalten, der sich auch in gesetzlichen Re-gelungen niederschlägt. Bisher hat der Gesetzgeber nichts getan, um aus dem Zusammenbruch der Erwerbermodelle die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.

  1. Gefordert ist für die Gerichtsprozesse eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast, wie er in anderen Bereichen längst üblich ist. Für die Geltendmachung seiner Ansprüche muss der Geschädigte der Bank arglistiges Verhalten nach-weisen. Die Messlatte für eine erfolgreiche gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche hat der BGH unangemessen hochgelegt. Um diese Ansprüche durchzusetzen, benötigt der Anleger meistens Einblick in interne Finanzie-rungsunterlagen der Bank. Wie soll aber der Verbraucher aber etwas beweisen, was sich seinem Einflussbereich entzieht? Nur die Bank hat das entscheidende Wissen und die Beweismittel –und sie gibt sie freiwillig nicht heraus. Dasselbe gilt für die Kenntnis über Vermittlungs- und versteckte Innenprovisionen. Im Verbraucherkreditrecht kann sich der Kunde gegenüber der Bank nur dann auf solche unzulässigen Provisionen berufen, wenn er nachweist, dass sie den Kreditvertrag verteuert haben. Wie soll der Anleger aber beweisen, dass das ver-mittelte Darlehen teuerer war als andere? Aus diesem Grunde muss es im Ge-richtsverfahren genügen, wenn der Verbraucher Indizien vorlegt. Denn es ist die Bank, die sich entlasten muss.

  2. Gefordert werden muss eine starke öffentliche Aufsicht im Finanzdienstlei-stungsbereich. Das Aufsichtsziel der Bankenaufsicht ist derzeit die Aufsicht über die Zahlungsfähigkeit der Banken. Verbraucherschutz spielt dabei nur eine nachrangige Rolle. Dies bedeutet, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BAFin ihre Aufgabe vor allem darin sieht, Banken vor der Zah-lungsunfähigkeit zu retten. Der Verbraucherschutz als Aufsichtsziel wurde für die Bankenaufsicht nicht festgelegt. Das war ein schwer wiegender Fehler. Zu fordern ist daher, dass der Verbraucherschutz als Aufsichtsziel in die Bankenaufsicht aufgenommen wird, wie es in anderen Ländern selbstverständlich schon der Fall ist.

    Es kann doch nicht sein, dass dem Betroffenen durch die Verschwiegenheitspflicht der BAFin wichtige Ermittlungsergebnisse vorenthalten werden und die Betroffenen deshalb ihre Rechtsstreitigkeiten gegenüber den Banken verlieren. Anleger werden dadurch um ihre berechtigten Ansprüche gebracht. Nur durch erhöhte Transparenz wird das Vertrauen in die Aufsichtsbehörden gestärkt.

    Gefordert ist außerdem eine Europäisierung des Aufsichtsrechts, also eine europäische Aufsichtsbehörde sowie ein verbessertes Anlegerrecht in ganz Europa.

  3. Gefordert sind Schiedsverfahren in bankrechtlichen Streitigkeiten zur Herstellung von Waffengleichheit. Wir brauchen ein zwingendes außergerichtliches Schiedsverfahren, in dem unbürokratisch und kostenmindernd Streitigkeiten zwischen Banken und ihren Kunden beigelegt werden können. Lange und kostspielige Gerichtsverfahren nützen allein dem wirtschaftlich Stärkeren, also den Banken, weil diese einen längeren Atem haben. Wir brauchen daher schnelle Verfahren, in denen erträgliche wirtschaftliche Lösungen erzielt werden. Mit der jetzigen Regelung bleiben Verbraucher jahrelang in einer Lebensblockade oder sogar in einer Art Leibeigenschaft. Finanzielle Planungssicherheit ist damit nicht zu erreichen - letztlich auch nicht für die Banken.

  4. Gefordert sind Regelungen für den Beruf des Finanzdienstleisters. Der Beruf des Finanzdienstleisters, des Anlageberaters und -vermittlers muss gesetzlich geregelt werden. Eine qualitativ hochwertige und unabhängige Finanzdienstleistung setzt voraus, dass Berufszugangsvoraussetzungen normiert werden, wie sie in vergleichbaren Berufen selbstverständlich sind. Das Drückerwesen in diesem Bereich muss ein Ende haben. Wenn Sie in Deutschland Brötchen verkaufen wollen, brauchen Sie einen Bäckermeisterbrief. Wenn sie in Deutschland Kapitalanlagen in Millionenhöhe vermitteln, brauchen Sie nicht einmal einen Schulabschluss. Das ist absurd. Eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Finanzdienstleister ist dringend notwendig!

  5. Gefordert wird die Zulassung zur Anlageberatung vom Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung abhängig zu machen. Auf diese Weise ließe sich verhindern, dass Anlageberater und Vermittler - wie in den meisten Fällen -überhaupt nicht haften, weil sie vermögenslos geworden sind. Für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist solch eine Versicherung schon lange Pflicht. Der Anlageberater, der häufig ein viel größeres Vertrauen in Anspruch nimmt und dessen Empfehlungen meist viel größere wirtschaftliche Folgen haben können, braucht bislang eine solche Versicherung nicht. Dies muss sich ändern.

  6. Große Hoffnung richtet sich auf den EuGH. Hätten der deutsche Gesetzgeber und die deutschen Gerichte das Heininger-Urteil des EuGH vom 13.12.2001 korrekt umgesetzt, wäre vielen Menschen viel Leid und Ärger erspart worden. Die Folgeentscheidungen des BGH stellen den Verbraucher jedoch sogar schlechter als vorher. Wie sollen sie im Falle eines Widerrufs das Darlehen noch zurückzahlen können, angesichts des geringen Wertes der Immobilie, die kaum eine andere Bank als Sicherheit für eine Umschuldung akzeptiert. Realistische Mieterträge und Steuervorteile reichen nicht einmal aus, um die laufenden Darlehenszinsen abzudecken.

    Das Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat ist durch die Rechtsprechung des XI. Senates des BGH tief erschüttert. Hierzu haben auch die Äußerungen einzelner BGH-Richter beigetragen, wie etwa die des BGH-Richters Bungeroth, der das Verbraucherkreditgesetz als "Ölverschmutzung des Privatrechts" bezeichnet hat und der "legislativen Hydra des Verbraucherschutzes" am liebsten "einige Köpfe abschlagen" würde. Es erstaunt daher nicht, dass nicht wenige Betrachter an der richterlichen Unabhängigkeit zweifeln. Der BGH sollte alles vermeiden, was die Glaubwürdigkeitskrise vertieft. Die laufenden Vorlage- und Vertragsverletzungsverfahren müssen jetzt in ein beschleunigtes Verfahren vor dem EuGH münden. Wir begrüßen die verbraucherfreundliche Stellungnahme des juristischen Dienstes der EU-Kommission. Die Stellungnahme der Bundesregierung in diesem Verfahren ermutigt uns nicht. Wir haben schon vor der Schuldrechtsnovelle 2002 erwartet, dass der Gesetzgeber Klarheit schafft. Wir weisen die Bundesregierung, insbesondere den Bundesfinanzminister darauf hin, dass bei einer positiven Entscheidung des EuGH ein hohes Haftungsrisiko besteht. Sofern sich ergeben sollte, dass die Gesetzeslage in Deutschland europäischem Recht widerspricht, können Staatshaftungsansprüche gegenüber der Bundesrepublik geltend gemacht werden. Die Bundesregierung sollte sich der Gefahr bewusst sein, dass die Banken versuchen könnten, ihr wirtschaftliches Risiko auf den Steuerzahler abzuwälzen. Die derzeitige Rechtslage ermöglicht es den Banken, das Risiko eines Widerrufs des Darlehensvertrages zu begrenzen. Dann können sich aber die geschädigten Bankkunden möglicherweise wegen fehlerhafter Umsetzung europäischen Rechtes noch an den Staat wenden, um ihn in die Haftung zu nehmen. Dieses Risiko sollte die Bundesregierung dazu veranlassen, den Dialog auch mit der Verbraucherseite zu suchen, um auf eine Änderung der Rechtslage im Sinne des europäischen Rechts hinzuwirken und sich nicht in der gegenwärtigen deutschen Rechtslage einzumauern.

  7. In Berlin ist u.a. der Aktionsplan Verbraucherschutz der Bundesregierung mit einem 10-Punkte Programm für die Verbesserung des Verbraucherschutzes im Bereich der Finanzdienstleistungen auf den Weg gebracht worden. Dies reicht aber bei weitem nicht aus. Um das Bewusstsein für Anlegerschutz im politischen Berlin zu schärfen, schlage ich eine öffentliche Anhörung der zu-ständigen Bundestagsausschüsse zu diesem Thema vor. Das Thema sollte auf offener Bühne und nicht in Gesprächen der Kreditwirtschaft bei den zuständigen Ministerien hinter verschlossenen Türen verhandelt werden.

    Wir stehen vor einer Europawahl. Wie in der Bundestagswahl sollten den Kandidaten für das Europaparlament Prüfsteine durch den Wähler zum Verbraucherschutz in Europa vorgelegt werden.

  8. Die Verbraucherzentrale-Bundesverband e.V. ist ein wichtiger, ein kämpferischer, ein unverzichtbarer Verbündeter auf dem Weg zur Stärkung des Anlegerrechts. Seine fundierten Stellungnahmen gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit sind sehr zu begrüßen. Bis zuletzt hat der vzbv gegen die Mängel der Schuldrechtsnovelle vor der Bundestagswahl gekämpft. Seine Stellung muss noch gestärkt werden. Die Verbraucherzentralen müssen durch den Gesetzgeber in die Lage versetzt werden, ihre Aufklärungs- und Beratungsarbeit noch zu intensivieren.

    All diese Forderungen an den Gesetzgeber stellen nur eine Auswahl der erforderlichen Maßnahmen zum Schutze des Verbrauchers dar. Kritiker von Finanzdienstleisterseite aus werden hierzu einwenden, dass solche gesetzlichen Regu-lierungen gegen das Prinzip der freien Marktwirtschaft verstoßen. Dies ist in diesem Zusammenhang aber völlig falsch.

    Ich will an den Begründer der sozialen Marktwirtschaft erinnern. Ludwig Erhard hat einmal gesagt: "Soziale Marktwirtschaft ist eine Veranstaltung für die Verbraucher, nicht für die Wirtschaft." Das, was Sie erlebt haben, hat nichts mit freier Preisbildung und Wettbewerb zu tun. Wenn man ahnungslosen Bundesbürgern Schrottimmobilien zu völlig überhöhten Preisen verkauft, dann haben sich nicht allgemeine Marktrisiken verwirklicht. Denn Marktwirtschaft funktioniert nicht, wenn der Verbraucher durch Täuschung zum ohnmächtigen Verlierer wird. Marktwirtschaft braucht faire Spielregeln.

    Und liegt es nicht im Interesse der Wirtschaft selbst, die schwarzen Schafe auszugrenzen und das Anlegervertrauen in die Kapitalmärkte zu stärken!? Wenn sich in der Automobilindustrie kleinste Serienfehler in die Produktion einschleichen, gibt es große Rückrufaktionen, weil es um die Sicherheit der Kunden geht. Warum lässt man im Bankenbereich sehenden Auges zu, dass Kunden mit den finanzierten Kapitalanlagen ins offene Messer rennen? Entspricht dies dem Bild einer fairen Geschäftsbeziehung? Es gibt immer noch Banken, die bisher keine ausreichenden Rückstellungen gebildet haben, um in Vergleichs-verhandlungen mit Kunden eine wirtschaftliche Lösung zu finden. Dies ist verantwortungslos.

  9. Die Einzelforderungen werden sich nur realisieren lassen, wenn sich in unserem Land ein Bewusstseinswandel durchsetzt, wie es in den USA zur Zeit der Fall ist. Der Vorsitzende des Finanzausschusses des US-Senats, der Republikaner Fitzgerald, nimmt sich der Sorgen der amerikanischen Kleinanleger an. Er sagt, bezogen auf die Investment-Branche: ?Anleger werden schamlos ausgenutzt. Ihr Geld fließt zu einem nicht unerheblichen Teil in die Taschen von Brokern und Finanzmanagern?. Der Senator hat eine Gesetzesvorlage initiiert, nach der Fonds und andere Investmentgesellschaften gezwungen werden sollen, umfassende Informationen über ihre Kostenstrukturen zu veröffentlichen. Die Berufsregeln der Finanzdienstleistungsbranche sollen verbessert, die Aufsichtsbehörden gestärkt werden. Dies geht in dieselbe Richtung wie unsere Forderungen.

Wir freuen uns, dass die Verbraucherzentralen sich durch ihre kundigen Mitarbeiter aktiv an dieser Veranstaltung beteiligen. Wir freuen uns ganz besonders darüber, dass Frau Professor Müller, die Präsidentin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, die Moderation und Schlusserklärung dieser Veranstaltung übernommen hat.

Ich danke auch den beteiligten Anwälten, die unter Zurückstellung unterschiedlicher Interessen aktiv zum Zustandekommen der Veranstaltung beigetragen haben.

PDF-Download des Beitrages von Gerhart R. Baum


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