13.01.2002

Badenia und Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

- Info via SVD -

Herr Höger schreibt in einer mail vom 12.01.02 21:05 Uhr:

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Sehr geehrte Damen und Herren,

im Jahresbericht 1996 des BAKred habe ich folgende Passage gefunden, die ziemlich genau auf die Konnektion Badenia und Heinen&Biege passt. Da wollen wir noch weiter "baggern"!

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--- BEGINN ZITAT des folgenden Textes ---

http://www.bakred.de/texte/jahresb/jb1996/jb_pack2-04.htm

Seit längerer Zeit muß sich das Bundesaufsichtsamt mit der Zuverlässigkeit von Vermittlern von Bausparverträgen und der Beratungsqualität beschäftigen. Im Berichtsjahr konnte eine zunächst kontrovers diskutierte Erklärung der Bausparkassenverbände zur Überprüfung der Beratungsqualität und zur Überprüfung und Sicherstellung der Zuverlässigkeit von Personen, die Bausparverträge vermitteln, entgegengenommen werden. Damit haben die Verbände den Erwartungen des Amtes Rechnung getragen. Von einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung wird künftig nur auszugehen sein, wenn die Geschäftsleiter der Bausparkassen eine sorgfältige Auswahl und Kontrolle der Innen- und Außendienstmitarbeiter unter dem Gesichtspunkt der Zuverlässigkeit durch die in der Erklärung geschilderten Verfahren sicherstellen. Die Bausparkassen haben sich insbesondere vor der Aufnahme der Zusammenarbeit mit neuen Vermittlern von deren Zuverlässigkeit durch die Nutzung aller verfügbaren Erkenntnisquellen zu überzeugen. Sofern die Überprüfung keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausübung der Vermittlertätigkeit bietet, ist von einer Zusammenarbeit Abstand zu nehmen. Wenden Vermittler rechtswidrige und/oder gegen die guten Sitten verstoßende Vertriebsmethoden an, ist die Zusammenarbeit nach erfolgloser Abmahnung unverzüglich zu beenden. Bei Kooperationspartnern mit mehrstufigen Organisationsformen ist die erstmalige und laufende Überprüfung der Zuverlässigkeit auf jeder Vermittlerstufe durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung sicherzustellen. Die Bausparkassen müssen sich stichprobenartig von der konsequenten Umsetzung dieser Verpflichtungen auf jeder Vermittlerstufe überzeugen. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen oder Anwendung von rechtswidrigen und/oder gegen die guten Sitten verstoßenden Vertriebsmethoden ist der Vertrag mit dem Kooperationspartner zu kündigen. Darüber hinaus haben sich die Bausparkassen verpflichtet, eine umfassende Information der Bausparinteressenten über die wesentlichen Inhalte des Bausparvertrages - insbesondere über die Abschlußgebühr und den Regelsparbeitrag - sicherzustellen.

In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, daß 1996 die Mehrheit der Kundenbeschwerden über Bausparkassen wiederum im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluß stand. Insbesondere die Anzahl und der Inhalt von Beschwerden über einzelne Bausparkassen, die mit Strukturvertriebsorganisationen zusammenarbeiten, ist weiterhin unbefriedigend. Dort fiel beispielsweise erneut auf, daß die Adressengewinnung über Kleinanzeigen, in denen die Vermittlung eines Kleinkredits versprochen wird, genutzt wird, um vorrangig Bausparverträge und Versicherungsverträge zu vermitteln, wobei die versprochene Vermittlung eines Kleinkredites oftmals in den Hintergrund tritt. Das Bundesaufsichtsamt kann mit bankaufsichtlichen Mitteln in solchen Fällen nicht entscheiden, ob dem Abschluß eine sachgerechte Beratung zugrunde lag und der Kunde später lediglich "Kaufreue" zeigt, oder ob im Zusammenhang mit dem Antrag auf Gewährung eines Kleinkredits von dem Vermittler eine Notlage des Kunden ausgenutzt wurde, indem etwa behauptet wurde, der Abschluß eines Bausparvertrages sei hilfreich für die wohlwollende Bearbeitung eines Kleinkreditantrages.

Das Bundesaufsichtsamt wird auch in Zukunft schwerpunktmäßig durch die Anordnung von Sonderprüfungen feststellen, ob die notwendigen Vorkehrungen dafür getroffen wurden, daß die geprüfte Bausparkasse nur mit Unternehmen oder Personen zusammenarbeitet, die eine hinreichende Gewähr für die notwendige Zuverlässigkeit bieten, ob ein funktionsfähiges System zur Kontrolle des Außendienstes existiert und ob bei begründeten Zweifeln an einer seriösen Vorgehensweise einzelner Vermittler die gebotenen Konsequenzen gezogen werden.

--- ENDE ZITAT ---

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Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Höger

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Das BAKred kommt demnach immer mehr in Zugzwang und kann sich den angeblichen "Einzelfällen", wie es Kreditinstitute immer behaupten wollen, nicht länger entziehen. Handlungsbedarf in seiner dafür vorgesehenen Funktion ist angesagt. Bezeichnend auch der Satz "Insbesondere die Anzahl und der Inhalt von Beschwerden über einzelne Bausparkassen, die mit Strukturvertriebsorganisationen zusammenarbeiten, ist weiterhin unbefriedigend." Das läßt doch Vorsatz und Methode erkennen, die nur auf Abzockerei aus ist.

Ich kann nur empfehlen, auch im persönlichen Schriftverkehr mit Druck machen wollenden Banken und Bausparkassen immer wieder auf derlei Texte und zahlreiche Publikationen im Internet wie in den Printmedien und die jetzt wieder aktuell anstehenden Berichterstattungen im TV (14.01.02 N3 und WDR) zu verweisen. Wir Geschädigte konnten solange unter Druck gesetzt werden, wie die Institute einen anzunehmenden Wissensvorsprung hatten. Dieses Verhältnis kehrt sich jetzt immer mehr um: Banken informieren sich bereits auf unseren Seiten, was Sache ist (die Traffic-Statistik beweist es) und halten eher dann still, wenn kompetenter und sachlich begründeter Widerstand geleistet wird. Wir wissen, daß wir Rechte haben, und wir müssen es unseren Bedrängern unverblümt und mutig vermitteln, daß wir es wissen. Das ist ebenso meine persönliche Erfahrung, die ich hiermit nur bestätigen kann.

Besten Dank, Herr Höger!

Mit freundlichem Gruß
L.B. Werner
(Stv. Vors. des SVD)

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