20.09.2001 - Pressekonferenz mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) - Info via SVD - Die Pressekonferenz mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) zum Thema "Vermögensvernichtung mit Erwerbermodellen", die am 12.09.01 ausgefallen war, wurde verlegt auf Montag 01.10.01 um 11:00 Uhr in Berlin Zum Thema noch Auszüge aus der "Euro am Sonntag" vom 16.09.01: Einen Hoffnungsschimmer für geprellte Anleger gibt es aus Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof entscheidet demnächst über die Frage, ob das Haustürwiderufsgesetz hier anwendbar ist. Hintergrund: Genau wie bei Sylvia A. bahnte sich bei vielen geprellten Anlegern der verhängnisvolle Kauf am Arbeitsplatz an. Andere wurden durch Vermittler zu Hause aufgesucht. In diesen Fällen gewährt das Haustürwiderrufsgesetz zum Schutz vor übereilten Abschlüssen eine zweiwöchige Widerrufsfrist. In vielen Fällen unterließen die Vermittler aber die notwendige Belehrung. Damit endet die Widerrufsfrist sogar erst mit der vollständigen Erbringung der Leistung. Im Klartext: erst wenn der Kredit abbezahlt ist. Die geprellten Anleger könnten in diesem Fall also den Immobilienkauf rückgängig machen, den Kaufpreis zurückfordern und damit den Kredit tilgen. Leider hält der BGH das Haustürwiderrufsgesetz hier für nicht anwendbar, da bei Kreditverträgen das Verbraucherkreditgesetz Vorrang habe. Und dieses Gesetz schließt Kredite zur Sicherung einer Grundschuld - und um die geht es hier - ausdrücklich aus. Pech für die Anleger. Das sieht Philippe Lèger, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), anders. Er plädiert in diesen Fällen für die Anwendung beider Gesetze. Bei einer Anwendung des Haustürwiderrufsgesetzes droht den Banken also die Rückabwicklung der betroffenen Kredite. Die Verbraucherzentralen verlangen eine politische Lösung des Problems. Doch Berlin hält sich zurück. Deshalb werden die Verbraucherschützer aktiv, in zwei Wochen wollen sie der Presse konkrete Lösungsvorschläge vorstellen. Denn das Problem wird jetzt akut. Die Diskussion um die private Altersvorsorge könnte weitere Kleinanleger in dubiose Immobiliengeschäfte treiben. Dadurch drohen Schäden in Milliardenhöhe. Sylvia A. hat den Schaden schon. Sie wartet auf das EuGH-Urteil - ihre letzte Chance, um aus dem finanziellen Albtraum zu erwachen.
Besten Dank, Herr Ahr, für diese Informationen. |