23.02.2001 -

Unwirksame Finanzierungsvermittlungsverträge

- Info via SVD -

Herr RA Pielsticker schreibt in einer mail vom 21.02.2001 11:20 Uhr:

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Sehr geehrter Herr Werner,

wir hatten bereits vor längerer Zeit die Hengstermann GmbH auf Rückzahlung einer Finanzierungsvermittlungsgebühr in Höhe von DM 6.824,-- an eine unserer Mandantinnen verklagt. Dieses Unternehmen war einer der maßgeblichen Partner der Herren Schweigert und Bündgen. Es trat dabei nicht nur als Bauträger auf, sondern u.a. auch als Finanzierungsvermittler.

Unabhängig davon, daß der Finanzierungsvermittlungsvertrag lediglich Teil einer arglistigen Täuschung war, da die finanzierende Bank schon lange vor seinem Abschluß feststand und daher die versprochene Auswahl der Finanzierung nie stattfinden sollte, und die Erwerber bei dem Abschluß des Vertrags auch nicht wirksam vertreten wurden, entsprach der Vertragsinhalt nicht den Anforderungen des Verbraucherkreditgesetzes. Konkret fehlte es an einer Angabe der Vergütung in Form eines Vomhundertsatzes des Darlehens, wie es § 15 VerbrKrG vorschreibt. Bezug genommen wurde lediglich auf den sogenannten Gesamtaufwand, der aber in keinem festen Verhältnis zur Darlehenshöhe steht.

Vor diesem Hintergrund hatte bereits das AG Düsseldorf unserer Klage stattgegeben. Am 09.02.2001 hat nun auch das LG Düsseldorf die Berufung der Hengstermann GmbH zurückgewiesen, Az.: 20 S 21/00. In dem selben Zusammenhang haben wir zwischenzeitlich für 32 weitere Geschädigte eine identische Klage gegen das selbe Unternehmen erhoben. Diese hat nun ein Volumen von über DM 180.000,--. In der mündlichen Verhandlung vor einer anderen Kammer des LG Düsseldorf erfolgte bereits der deutliche Hinweis, daß das Gericht die Klage für begründet erachte. Eine Entscheidung soll am 06.03.2001 verkündet werden.

Natürlich stellen diese Ansprüche verglichen mit dem Gesamtschaden jedes einzelnen Anlegers nur einen Tropfen auf den heißen Stein dar. Mit ihnen können aber unter Umständen zumindest die Kosten einer anderweitigen Rechtsverfolgung teilweise ausgeglichen werden. Außerdem wird der planmäßige Verstoß der gesamten Konzeption gegen das Verbraucherkreditgesetz noch transparenter.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Pielsticker
Rechtsanwalt

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Besten Dank, Herr Pielsticker!

Mit freundlichem Gruß
L.B. Werner
(Stv. Vors. des SVD)