12.12.2000

BGH: Bank kann Haftung bei Online-Banking nicht völlig ausschließen

- Info via SVD -.
Folgende dpa-Pressemeldung haben wir heute erhalten:

BGH: Bank kann Haftung bei Online-Banking nicht völlig ausschließen

Karlsruhe (dpa) - Eine Bank kann ihre Haftung für Nachteile, die dem Kunden durch technische Störungen beim Online-Banking entstehen, nicht zu 100 Prozent ausschließen. Auf die Klage eines Verbraucherschutzvereins erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag eine entsprechende Klausel der Deutschen Postbank AG für unwirksam. Das Kreditunternehmen hatte sich in seinen Geschäftsbedingungen vorbehalten, dass der Online-Service zum Beispiel wegen Instandsetzungsarbeiten oder wegen Überlastung des Telefonnetzes´ zeitweilig unterbrochen werden könne.

Der Bankensenat des BGH sieht in einem solchen "undifferenzierten Haftungsausschluss" einen Verstoß gegen das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach kann sich ein Unternehmen im "Kleingedruckten" jedenfalls nicht von vorneherein von der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit freizeichnen. Die Klausel ist damit insgesamt unwirksam.
(Aktenzeichen: XI ZR 138/00 vom 12. Dezember 2000)

©dpa

12 Dez 00
15:58 Uhr



Mit freundlichem Gruß
L.B. Werner
(Stv. Vors des SVD)