- Aktuelles -
News Bereiche: Allgemein | TV-Tipp | Termine | Wirtschaftspolitik | Aus_dem_Blätterwald

Fehlt eine Meldung? Hiermit können Sie Nachrichten eintragen lassen!

25.10.2005 - Themenumfeld EuGH-Urteile vom 25.10.05
Die Urteile im Wortlaut zu Az. C-350/03 und C-229/04, die zugehörige EuGH-Pressemitteilung sowie anwaltliche Bewertungskommentare hierzu finden Sie im Downloadbereich unserer Internetseite:
www.s-vd.de

Mit freundlichem Gruß
L.B. Werner
(Vors. des SVD)


05.10.2005 - EuGH setzt Entscheidungstermin fest
- Info via SVD -

Herr RA Ahr schreibt in einer mail vom 05.10.05 um 14:35 Uhr:

-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+

----- Original Message -----
From: Eberhard Ahr
To: verbraucherrecht@mailliste.de
Cc: SVD
Sent: Wednesday, October 05, 2005 2:35 PM
Subject: EuGH setzt Entscheidungstermin fest


Liebe Mitstreiter,

wie ich heute erfahren habe, wird das Urteil in der Rechtssache C-229/04, Crailsheimer Volksbank gegen Cordes u.a., am 25. Oktober 2005 um 9.30 Uhr verkündet werden.
Herzliche Grüße

Eberhard Ahr, Rechtsanwalt und Notar

Obernstraße 76, 28203 Bremen
Tel. 0421 14261; Fax 0421 1655207
e-mail: e.ahr@nord-com.net
Internet: www.rechtsanwalt-ahr.de
St.-Nr.: 73-102-87037
Sparkasse Bremen 110 3027 (BLZ 290 501 01)






------------------ ENDE TEXT ----------------------


Besten Dank für die Info, Herr Ahr!

Mit freundlichem Gruß
L.B. Werner
(Vors. des SVD)


17.03.2005 - Europäischer Gerichtshof verhandelt am 17.03.05 über Schrottimmobilien

Europäischer Gerichtshof verhandelt über Schrottimmobilien:


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelt am Donnerstag erneut über die so genannten Schrottimmobilien. Hintergrund sind die so genannten Erwerbermodelle aus den neunziger Jahren. Dabei wurden mehreren hunderttausend Kunden vermeintlich "bankgeprüfte" Immobilien zu überhöhten Preisen verkauft und durch teure Darlehen finanziert. Verbraucheranwälte werfen den Vermittlern vor, ihre Kunden mit falschen Versprechen teilweise "an der Haustür" überrumpelt zu haben. Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können sich die Verbraucher faktisch nicht aus diesen Verträgen lösen. Das Oberlandesgericht Bremen hat nun mehrere Fälle dem EuGH vorgelegt, der nun prüfen muss, ob diese Rechtsprechung mit europäischem Recht vereinbar ist. (Az: C 229/04)

Quelle:
www.saar-echo.de


18.02.2005 - Citibank - Wer in den Miesen ist, zahlt doppelt
- Info via SVD -

Aus der Süddeutschen Online vom 16.02.05 um 17:17 Uhr:

-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+

Citibank

Wer in den Miesen ist, zahlt doppelt



Citibank-Kunden, die ihren Dispokredit überziehen, zahlen nicht nur höhere Zinsen, sondern zusätzlich vier Euro Gebühr pro Buchung. Dass die Bank auf diese Weise doppelt kassiert, könnte rechtswidrig sein, sagen Experten.

Von Thomas Öchsner


Die Citibank gilt bei den deutschen Großbanken als leuchtendes Vorbild.

Seit Jahren macht die deutsche Tochter der amerikanischen Citigroup den Kreditinstituten hierzulande vor, wie sich trotz der Übermacht der Sparkassen und Genossenschaftsbanken im Geschäft mit den kleinen Privatkunden ein ordentlicher Gewinn erzielen lässt.

Dass dabei auch „Kleinvieh Mist macht“, wie es im Volksmund heißt, zeigt die Gebührenpolitik der Citibank.

Kunden zahlen doppelt

Derzeit verwaltet das Institut 1,11 Millionen Girokonten in Deutschland. Wie viele Kunden das vereinbarte Limit des Dispokredits überschritten haben, gibt die Bank nicht bekannt – „aus Wettbewerbsgründen“, wie es heißt.

Sicher aber ist: Ein Girokonto-Besitzer, der über das Dispolimit hinaus in die Miesen geraten ist, muss derzeit doppelt zahlen.

In so einem Fall sind nicht nur satte 17,50 Prozent (beim Konto mit Pauschalgebühr) beziehungsweise 16,50 Prozent (beim kostenlosen Konto CitiBest) an Überziehungszinsen fällig, während der Dispokredit je nach Preismodell und Höhe zwischen 9,74 und 16,24 Prozent Zins kostet.

Die Bank kassiert auch bei Kunden, die das Limit überzogen haben, seit Jahren vier Euro Gebühr pro Buchung, also etwa für jede Überweisung.

„Die Gebühr dient dazu, die mit der Überziehung verbundenen höheren Ausfallrisiken sowie die durch die Gewährung eines nicht vereinbarten zusätzlichen Kredits entstehenden Kosten abzudecken“, sagte ein Banksprecher der Süddeutschen Zeitung.

„Das ist rechtswidrig“

Mit den vier Euro, die auch ganz korrekt in der Preisübersicht des Geldhauses angegeben sind, dürfte die Citibank allerdings ziemlich allein stehen.

In der Regel verlangen Geldinstitute bei der Überziehung des Dispolimits einen um drei bis vier Prozentpunkte höheren Zinssatz als beim genehmigten Dispokredit – und geben sich damit zufrieden.


So hält Hartmut Strube, Jurist bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die vier Euro Extra-Gebühr für „rechtswidrig, weil die Bank als Gegenleistung für ihr höheres Ausfallrisiko nicht doppelt kassieren kann“.

Strube wirft der Bank vor, den geringen wirtschaftlichen Spielraum der Kunden auszunutzen. „Bei den Armen setzt die Citibank noch eines drauf“, kritisiert der Verbraucherschützer.

"Verstoß gegen das Transparenzgebot"

Ähnlich sieht es der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Düsseldorfer Anwalt Julius Reiter: „Hier handelt es sich um eine unangemessene Benachteiligung des Kunden.“

Außerdem könnten nach Ansicht von Reiter die Geschäftsbedingungen der Citibank gegen das so genannte Transparenzgebot verstoßen. Danach muss für den Kunden klar und verständlich sein, welche Entgelte in welcher Höhe anfallen.

„Er kann aber nicht unbedingt davon ausgehen, dass neben den Überziehungszinsen noch ein zusätzliches Entgelt anfällt“, sagt Reiter.

Die Citibank beruft sich dagegen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 1992. Demnach dürfen Banken nach Überschreiten des persönliches Dispolimits höhere Zinsen und Gebühren kassieren.

In einem Schreiben an die SZ kündigte das Geldhaus jedoch an, künftig nur noch vier Euro Gebühr und nicht mehr den höheren Überziehungszins zu verlangen. „Wir wollen damit ein größeres Maß an Klarheit schaffen“, so der Banksprecher. Vielleicht haben die Bankmanager am Ende doch Skrupel bekommen.

(SZ vom 17.2.2005)


------------------ ENDE TEXT ----------------------

Nachzulesen unter:
www.sueddeutsche.de


Das Ganze ist doch nur eine einzige Sauerei: 4 EUR, also 8 DM für nur eine Buchung? So kann man sich auch ungerechtfertigt bereichern, natürlich auf Kosten derjenigen, die ohnehin schon knapp und durch solche Bankpraktiken erst recht in die Schuldenfalle immer noch tiefer hineingetrieben werden.

Wir kennen es ja nicht anders: banking as usual. Wer Geld hat, bekommt leicht Kredit (und damit noch mehr Geld, was er eigentlich gar nicht braucht), und zwar zu Sonderkonditionen. Wer es allerdings dringend zur Überbrückung und Existenzsicherung benötigt, bekommt es entweder gar nicht oder nur mit saftig-unverschämten Teuerungsaufschlägen, was schon den Tatbestand der Erpressung vermuten läßt, zumindest aber doch die Ausnutzung einer Notlage zur profitgierigen Bereicherung darstellt (was ist das also anderes?).

Doch der große Knall der überdehnten, platzenden Blase kommt jeden Tag einen Tag näher, soviel ist sicher - wie es im Aktienhandel und Neuen Markt auch der Fall war. Dann werden es zur Abwechslung mal die Banken sein, die in die Röhre gucken dürfen. Und wir haben außerdem vielleicht einen ganz neuen Staat. Es kann ja auch nicht ewig so weitergehen wie bisher; man denke nur mal an den größenwahnsinnigen Turmbau zu Babel und wie er endete - noch vor seiner Vollendung.

Mit freundlichem Gruß
L.B. Werner
(Vors. des SVD)


25.11.2004 - 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe gibt Immobilienkäuferin Recht
- Info via SVD -

Herr RA Reiter leitet uns die nachfolgende PM des OLG K'ruhe zu:

-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+

----- Original Message -----
From: Julius Reiter
To: Julius Reiter (E-Mail)
Sent: Thursday, November 25, 2004 10:55 AM
Subject: WG: Pressemitteilung vom 25.11.2004


Mit freundlichen Grüßen

Julius F. Reiter


Rechtsanwälte Reiter & Collegen
Benrather Schlossallee 121
40597 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 836 805-70
Fax: 0211 / 836 805-78
e-mail: info@kanzlei-reiter.de
www.kanzlei-reiter.de


Oehler@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de

25.11.2004 10:07

An:
Kopie:
Thema: Pressemitteilung vom 25.11.2004





Oberlandesgericht Karlsruhe

Pressestelle


Karlsruhe, den 25. November 2004



P r e s s e m i t t e i l u n g



Immobilienkäuferin gegen Badenia Bausparkasse -



15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe gibt Immobilienkäuferin Recht



Die Klägerin, damals eine ledige 22jährige Polizeibeamtin, kaufte 1997 als Anlageobjekt auf Vermittlung einer Immobilienmaklerin bei einer Verwaltungsgesellschaft eine vermietete Eigentumswohnung in der Nähe von Wuppertal. Zur Finanzierung des Kaufpreises schloss sie bei der beklagten Badenia Bausparkasse zwei Bausparverträge ab, bis zu deren Zuteilungsreife sollte die Zwischenfinanzierung durch das Darlehen einer Bank erfolgen. Dieses Vorausdarlehen sollte mit den zugeteilten Bausparsummen getilgt werden. Zugleich schloss die Klägerin eine Mietpoolvereinbarung mit einer Grundstücksverwaltungsgesellschaft, die zugleich Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft war.

Die Klägerin begehrt Schadensersatz und Rückabwicklung der Darlehensverträge.
Sie ist der Ansicht, die Beklagte habe sich des Strukturvertriebes der Heinen & Biege GmbH bedient, um an geschäftsunerfahrene Bezieher geringer bis mittlerer Einkommen stark überteuert Immobilien zu veräußern. Ihr sei wahrheitswidrig zugesichert worden, es handele sich um eine Top-Immobilie, einen Neubau, bei dem keine Instandhaltungskosten anfielen, jederzeit Mieterhöhungen möglich seien und bei einem Mieterwechsel jede Miete verlangt werden könne. Es seien erhebliche Steuerersparnisse möglich, die monatlichen Belastungen sänken nach drei Jahren, die Steuerersparnisse blieben auf unabsehbare Zeit der Höhe nach gleich. Vorteil des Mietpools sei, dass der Mietpool ein Leerstehen der Mietsache auffangen werde. Die Vermittler hätten jedoch nicht darauf hingewiesen, dass bei Unterdeckung des Mietpools Nachzahlungen erforderlich seien. Die Vermietungssituation sei falsch als äußerst positiv dargestellt worden. Die Wertsteigerung der Immobilie sei garantiert worden. Der Verkehrswert des Objektes sei wesentlich geringer als der Kaufpreis gewesen. Nachdem eine Mietpoolunterdeckung bestehe und wegen erheblicher Mängel am Anwesen eine Sonderumlage von 10.000 DM je Wohnungseigentümer im Jahr 2000 gefordert worden sei, sei sie wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung der Beklagten berechtigt, die Rückabwicklung des Darlehensvertrages über das Vorausdarlehen zu verlangen. Die Klägerin hat mit ihrer Klage die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 11.689,36 EURO, zur Freistellung von allen Verbindlichkeiten aus dem Vorausdarlehensvertrag und zur Rückabtretung der Bausparguthaben beantragt. Das Landgericht Karlsruhe hatte die Klage abgewiesen.

Im Berufungsverfahren hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe ein schriftliches Sachverständigengutachten zur Frage der Branchenüblichkeit von Mietpools im Zusammenhang mit der Gewährung von Bauspardarlehen eingeholt und den Sachverständigen zur Erläuterung dieses Gutachtens angehört. Am Ende der Sitzung hat das Gericht der Klage stattgegeben. Die schriftlichen Urteilsgründe werden den Parteien in den nächsten Wochen zugehen. Dazu wird eine weitere Presseerklärung folgen.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2004 - 15 U 4/01 -

Die Pressemitteilung finden Sie im Internet unter www.olg-karlsruhe.de

Pressereferenten: Zivilsachen: RinOLG Dr. Christiane Oehler (0721/926-2041 oder -2992; Fax 0721/926-2019; Mobiltelefon 0151 151 55 048)
Strafsachen: RiOLG Klaus Böhm (0721/926- 2707 oder - 2992; Fax 0721/926-2019; Mobiltelefon: 0160 901 25 803)

Internet: www.olg-karlsruhe.de; E-mail:
pressestelle@OLGKarlsruhe.justiz.bwl.de


------------------ ENDE TEXT ----------------------

Erfreulich! Damit hat das OLG KA das Urteil des LG KA zugunsten der Geschädigten korrigiert. Somit hat sich das unnachgiebige Kämpfen und die intensive Öffentlichkeitsarbeit am Ende doch gelohnt. Schluß mit den Lügen!
Es ist nun zu wünschen, daß dies Signalwirkung für weitere und nicht nur Badenia-Fälle hat, die prinzipiell dem vorliegenden Fall gleichgelagert sind.

Mit freundlichem Gruß
L.B. Werner
(Vors. des SVD)



21.02.2004 - Kundgebung "Verbraucherschutz für Anleger" in der Lokhalle in Göttingen
Am Samstag vertrauten die Immobilienopfer lieber auf sich selbst, auf ihren eigenen Protest. In Göttingen rückten Anwälte, Verbraucherschützer, Experten und Initiativen hierfür näher zusammen. Und alle hoffen sie auf den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Der könnte noch in diesem Jahr dem BGH erklären, was auch schon Ludwig Erhard wusste: Dass die Wirtschaft für die Verbraucher da ist, und nicht umgekehrt.Weiter ...


15.02.2004 - Bericht von der Kundgebung der IG-Aachen in Oggersheim am 14.02.2004
Die gute Nachricht vorweg: Von uns Teilnehmern an der Oggersheimer Kundgebung ist keiner verhaftet, erkennungsdienstlich bearbeitet oder sonstwie unangenehm mit der Staatsgewalt in Berührung gekommen. Ganz im Gegenteil: Wie bei den früheren Kundgebungen z.B. im März und Oktober 2002 in Karlsruhe, so auch heute in Oggersheim war die Polizei äußerst kooperativ und auch verständnisvoll. Altkanzler Kohl indes zeigte sich leibhaftig nicht - seine Straße, in der er wohnt, war für den Demonstrationszug tabu und polizeilich abgesperrt.Weiter ...


16.11.2003 - Bericht vom Treffen in Bad Camberg
Herr Peter Ziegler, seines Zeichens Autohausinhaber in Bad Camberg, selbst Bankgeschädigter und aktiver FDP-Politiker, lädt zu einem Themennachmittag mit verschiedenen Referenten am 15.11.03 in Bad Camberg ein, Beginn 14 Uhr. Es geht darum, im Kampf für die Sache (gegen Bankenwillkür) Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Banken nicht mehr so leicht ihre Position zum Nachteil des Kunden ausnutzen können. Dies ist ein Thema, das uns alle interessieren muß. Die dargestellten Vorgehensweisen seien derart ausgearbeitet, das sie dann in dezentralen, regionalen Arbeitskreisen ausdrücklich kopiert und weitergepflegt werden können.Weiter ...


02.07.2003 - Bericht von der Hauptversammlung der Deutschen Bank am 10.06.03 in Frankfurt
Diese HV war eine mehr nach der Art der bisher erlebten wie z.B. der HVB München, AMB Generali Aachen und Commerzbank Frankfurt. Das Procedere ist im Großen und Ganzen nahezu identisch gleich. Zunächst wird die Versammlung durch den AR-Vorsitzenden (hier: Rolf E. Breuer) mit Begrüßung eröffnet, der gleich zu Beginn für die zu erhöhenden AR-Bezüge plädierte(!). Den weiteren Redeverlauf übernahm der gebürtig schweizerische VS-Sprecher Josef Ackermann, der erstmalig diese HV leitete, nachdem der Führungswechsel ja erst 2002 vollzogen wurde (Breuer wechselte vom VS zum AR). Die TOPs der Tagesordnung wurden grob angerissen und auf die spätere Abstimmung mit den Stimmkartenblocks verwiesen. Dann folgte Weiter ...


31.05.2003 - Teilbericht von der Hauptversammlung der Commerz-Bank am 30.05.03 in Bankfurt
Der gestrige Aktionstag, bei dem wiederum mit Transparenten und Flugblättern Präsenz und Flagge gezeigt wurde gegen die Immobetrug begünstigt habenden Banken, war ein Erlebnis. Diesmal ging es um die HV der Commerzbank, die in der Festhalle auf dem Messegelände Frankfurt stattfand.

Bei herrlich strahlendem Wetter trafen sich die ersten Aktivisten gegen 8 Uhr auf dem Platz vor dem Haupteingang der Festhalle. Sobald wir etwa 5 Aktivisten waren, kamen auch schon gleich 2 Sicherheitsbeamte der Polizei in Zivil mit Commerzbank-Namensschildchen am Revers auf uns zu und stellten sich uns vor - wir kennen ja mittlerweile das übliche Procedere. Die Beamten zeigten sich aber der Problematik selbst gegenüber immerhin sehr aufgeschlossen und ließen uns auch vor dem Haupteingang zur HV gewähren, um dort unsere Transparente aufzustellen und Flugblätter zu verteilen. Man wünschte uns viel Erfolg und gutes Gelingen für die Protestaktion. Weiter ...


24.05.2003 - Beitrag - Infoline: Bericht AMB-Generali Aachen
Bericht von unserem Aktionstag anläßlich der Hauptversammlung der AMB-Generali-Gruppe am 20.05.03 in Aachen:

Eine weitere HV stand heute (20.05.) auf dem Tagesplan: die der AMB-Generali-Gruppe in Aachen, zu der u.a. die BADENIA Bausparkasse gehört. Wiederum waren wir 7 Aktivisten, die sich im Rahmen einer genehmigten Aktion vor dem Gebäude der AMB Generali-Hauptverwaltung in der Aureliusstr. 2 in Aachen ab 07:30 Uhr eingefunden hatten, um sowohl Passanten als auch zur Arbeit kommende Mitarbeiter, vor allem aber die eintreffenden Gäste zur anberaumten HV mit entsprechenden Informationen zu versorgen. Dazu dienten Transparente, Plakate Weiter ...


16.02.2003 - Neues Format der INFOLINE-NEWS
Hier finden Sie ab sofort die bisherigen Informationen rund um die Infoline (Terminseite, Allgemeines).

Es steht Ihnen ein Auswahlmenue zu den Sparten
    Allgemein, TV-Tipp, Termine, Wirtschaftspolitik und "Aus dem Blätterwald"
zur Verfügung.


 
Letzte Änderungen: 21.03.2005 - webmaster@s-vd.de